Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Volksentscheid am 26.9.

Neben dem Deutschen Bundestag werden am 26. September auch das Berliner Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenversammlungen der Bezirke gewählt. Außerdem findet ein Volksentscheid statt, sodass am Wahltag insgesamt 6 Stimmen zu vergeben sind.

Worum geht es?

Es soll ein Gesetz erarbeitet werden, das im Kern folgenden Inhalt hat: Vergesellschaftung aller privaten Wohnungsbestände im Land Berlin, die mehr als 3.000 Wohneinheiten umfassen. 

Steht ein Gesetz zur Abstimmung?

Nein, es wird nicht über ein Gesetz abgestimmt. Es geht um eine Beschlussfassung über die Erarbeitung eines Gesetzes.

Ist der Volksentscheid verbindlich?

Nein, der Volksentscheid ist rechtlich nicht verbindlich. 

Was kostet das?

Die amtliche Kostenschätzung geht von bis zu 39 Milliarden Euro aus, die für eine Umsetzung der Beschlussvorlage, wie die Initiatoren es vorschlagen, anfallen würden. Das entspricht mehr als einem ganzen Berliner Landeshaushalt.

Was bringt das Ganze?

Der Volksentscheid ist nur im Erfolgsfall eine Hausaufgabe für den nächsten Berliner Senat, ein solches Gesetz zu erarbeiten. Dieses Gesetz müsste dann im Gesetzgebungsverfahren bestehen und auch einer juristischen Überprüfung vor dem Verfassungsgericht standhalten. Letzteres wird stark bezweifelt. Selbst im Erfolgsfall ist eine Vergesellschaftung wie vorgeschlagen kein geeignetes Instrument, den angespannten Wohnungsmarkt zu entspannen. Wohnungen werden an der Zahl nicht mehr, nur weil sie plötzlich dem Staat gehören. Dass Mieten nach einer Vergesellschaftung sinken, ist kaum denkbar. Erhebliche Kosten entstehen aber und dürften die kommenden Landesregierungen erheblich in ihrem Handlungsspielraum einschränken. Geld fehlt dann, wo es dringend benötigt wird. Für den kommunalen Wohnungsbau, für Sanierung und Bau von Schulen oder Investitionen in den Klimaschutz.

Hintergrund:

Der Wohnungsmarkt in Deutschland ist vor allem in Städten und Ballungsräumen wie Berlin erheblich angespannt. Angebotsmieten bei Neuvermietungen steigen rasant, insbesondere in angesagten Wohngegenden, aber auch in Kiezen, in denen man es bisher nicht vermutet hat. 

Gleichzeitig ist es kaum möglich, geeigneten Wohnraum zu finden, weil das Angebot zu knapp ist. Statistisch gibt es mehr Singlehaushalte als früher, die meistens auch mehr Wohnfläche nutzen als noch vor 20 Jahren. Zusätzlich gibt es eine hohe Fluktuation – viele Menschen kennen ihre Nachbarn kaum noch, weil ständig jemand ein- oder auszieht. Die ganze Dynamik trägt dazu bei, dass die Mieten steigen.

Der Bund hat verschiedene Instrumente, die die Entwicklung dämpfen sollen. Die Mietpreisbremse legt fest, dass bei Neuvermietungen die Miete um maximal 10 % über die ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darauf hat man ein einklagbaren Anspruch. Neubauten sind allerdings ausgenommen.

Die sog. Kappungsgrenze legt dagegen für das laufende Mietverhältnis fest, dass bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete  maximal 15 Prozent in drei Jahren aufgeschlagen werden können. Ausnahmen für Modernisierungen gibt es natürlich.

Der Berliner Senat ist einen Sonderweg gegangen und hat zusätzlich den sog. Berliner Mietendeckel eingeführt. Damit sollten Mieten eingefroren und ab einer bestimmte Höhe sogar abgesenkt werden können. Dieses Gesetz wurde inzwischen durch das Bundesverfassungsgericht gekippt und wird abgewickelt. Fragen des Mietrechts darf ausschließlich der Bundesgesetzgeber regeln. Berücksichtigen muss man außerdem, dass an den BGB-Instrumenten zur Begrenzung des Anstiegs der Mieten in den letzten Jahren immer wieder geschraubt wurde.

Das Volksbegehren mit dem jetzt stattfindenden Volksentscheid knüpft an die misslungene Politik des Berliner Senats an. Das Mietendeckelgesetz war ein Luftschloss, dass viele Erwartungen geweckt hat, die jetzt nicht erfüllt werden können. Das Gegenteil ist sogar der Fall: Viele Menschen müssen ihre reduzierten Mieten zurückzahlen. 

Auch eine Vergesellschaftung (ggfs. kann man sogar von Enteignung sprechen) von Wohnungsbeständen ändert nichts daran, dass Wohnraum knapp ist und bleibt. Das selbst gesteckte Ziel von neu zu bauenden Wohnungen hat der Senat verfehlt, auch bei den Sozialwohnungen. Anfang der 2000er Jahre wurden über 100.000 kommunale Wohnungen in Berlin privatisiert – verkauft an eine Fondsgesellschaft, die später von der Deutsche Wohnen übernommen wurde. Thilo Sarrazin und Klaus Wowereit haben damals mit SPD und Linkspartei den kommunalen Wohnungsbestand drastisch reduziert. Damit ging auch die Möglichkeit verloren, auf die Mietpreisentwicklung Einfluss zu nehmen. Diesen Bestand kann man jetzt nur mühsam durch Neubau aufstocken. Bis zu 39 Milliarden Euro für einen teilweisen Rückkauf der Wohnungen zu bezahlen, ist ganz großer Betrug am Steuerzahler. Dieses Geld fehlt für den Neubau von Wohnungen.

Meine Empfehlung:

Stimmen Sie am 26.9. beim Volksentscheid mit NEIN!